Impressionen von unseren Covid 19-Impftagen
am 4.12.21, 11.12.21, 18.12.21 und 02.01.22.
Die KVN weist die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger auf folgende Punkte hin:
Auch wenn es bisher keine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus in Niedersachsen gibt, können Sie vorsorglich etwas gegen Viren tun. Für das Coronavirus gelten dieselben Hygiene-Regeln, die
auch bei anderen infektiösen Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel der Grippe empfohlen werden.
Hände waschen:
Waschen Sie regelmäßig und gründlich Ihre Hände.
Abstand halten: Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen.
Richtig husten und niesen:
Drehen Sie sich, wenn Sie husten oder niesen müssen, von anderen Menschen weg und nutzen Sie ein Taschentuch, das Sie danach sofort entsorgen können. Falls Sie kein Taschentuch griffbereit haben,
halten Sie Ihre Armbeuge vor Mund und Nase, um andere zu schützen. Waschen sich nach dem Husten, Niesen oder Naseputzen möglichst Ihre Hände.
Ein Mundschutz ist nur für Menschen sinnvoll, die bereits an einer akuten Atemwegsinfektion leiden und die sich dennoch im öffentlichen Raum bewegen müssen. Für alle anderen Menschen ist diese
Maßnahme nicht unbedingt notwendig. Außerdem gibt es aus wissenschaftlicher Perspektive bislang noch keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes das Risiko
einer Ansteckung für eine gesunde Person verringert.
Eine Laboruntersuchung muss vorgenommen werden, wenn es sich um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt.
Als Verdachtsfälle gelten Personen, die unspezifische Allgemeinsymptome, Symptome jeder Schwere die Atmung haben und Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten. Darüber hinaus
Patienten mit akuten Symptomen jeder Schwere mit oder ohne Fieber und sich bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Trifft eines dieser beiden Kriterienkreise zu, sollten diese Personen zu Hause bleiben und das zuständige Gesundheitsamt oder den Hausarzt telefonisch kontaktieren. Weitere Maßnahmen werden dann
eingeleitet.
Sollte sich bei diesen Patienten der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus bestätigen, muss der Patient vom behandelnden Arzt an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet
werden. Die Meldung - inklusive Name und Kontaktdaten der betroffenen Person - muss dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden vorliegen.
Aktualisiert am 29. Februar 2020